Rettungsrobotik im Dialog #13
Rechtssicher fliegen - BOS-UAV in A2, STS und BVLOS
Drohnen sind für BOS ein wichtiges Einsatzmittel – rechtlich bewegen sie sich dabei jedoch nicht im rechtsfreien Raum. Auch wenn BOS bei sicherheitsrelevanten Aufgaben weitgehend vom zivilen Luftrecht ausgenommen sind, müssen Regelungen angemessen beachtet werden. In drei Vorträgen zeigt der RID, wie Drohnen im Bevölkerungsschutz rechtssicher eingesetzt werden können. Thematisiert werden unter anderem die neuen Zuständigkeiten des Luftfahrt-Bundesamts, die EGRED-Empfehlungen sowie aktuelle Entwicklungen durch die europäische KI-Verordnung.
1. April 2026
15:30 - 17:00
Agenda
15:30 – 15:35 Uhr
Begrüßung durch die Moderatorin
15:35 Uhr – 15:55 Uhr
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Drohnen durch BOS
Florian Kirsche M.Sc. (DLRG Landesverband Schleswig-Holstein)
16:00 – 16:20 Uhr
Rechtssichere Nutzung von Drohnen mit KI-Systemen
Dr. Andreas Roß (Leitender Regierungsdirektor, Regensburg Bayern)
16:25 – 16:45 Uhr
Vom Drohnenflug zum Rechtsfall: Risiken internationaler UAS-Operationen
Karsten Ladehof (Facharzt für Allgemeinmedizin – Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Präsident TREMA e.V.)
16:45 – 17 Uhr
Offene Fragerunde
Vorträge
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Drohnen durch BOS
Florian Kirsche gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Drohneneinsatz durch BOS. Vorgestellt werden die neuen Zuständigkeiten des Luftfahrt-Bundesamts im Bevölkerungsschutz, die EGRED-Empfehlungen zur sicheren Einsatzdurchführung sowie Optionen zur Gebührenbefreiung für Registrierung und Nachweise.
Rechtssichere Nutzung von Drohnen mit KI-Systemen
Die europäische KI-Verordnung spielt bei der Nutzung von Drohnen eine große Rolle. Am Beispiel eines Objekterkennungs-Systems stellt Dr. Andreas Roß dar, wie Betreiber von Drohnen heute schon die KI-Verordnung beachten müssen. Die entscheidenden Begriffe sind hierbei KI-System und Hochrisiko-KI-System. In dem Vortrag werden diese beiden Begriffe praxisorientiert dargestellt, so dass ein Drohnenbetreiber die KI-Systeme in seiner Drohne rechtssicher nutzen kann.
Vom Drohnenflug zum Rechtsfall: Risiken internationaler UAS-Operationen
Ein kurzer Drohnenflug, sorgfältige Vorbereitung – und dennoch plötzlich mitten in einem komplexen Rechtsverfahren im Ausland. In diesem Erfahrungsbericht schildert Karsten Ladehof, wie ein minimaler Luftraumverstoß in Singapur unerwartete juristische Folgen auslöste: von Passentzug über langwierige Verfahren bis hin zu erheblichen organisatorischen und finanziellen Auswirkungen. Der Vortrag zeigt eindrücklich, wie unterschiedlich Drohnenregeln international ausgelegt und durchgesetzt werden und warum rechtliche Vorbereitung für Drohnenflüge außerhalb der Europäischen Union weit über das Studium nationaler Vorschriften hinausgehen muss.
Referenten

Florian Kirsche M.Sc. (DLRG Landesverband Schleswig-Holstein)
Florian Kirsche hat bereits in seiner Jugend mit Flugmodellbau und Segelflug begonnen. Anschließend studierte er Luft- und Raumfahrtechnik an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und der Technischen Universität Braunschweig. Seit 2021 war er beim Luftfahrt-Bundesamt als Betriebsprüfer für unbemannte Luftfahrtsysteme in der speziellen Kategorie tätig und wirkte unter anderem an den STS-BOS mit. 2026 wechselte er in die Forschung, wo er seine regulatorische und praktische Expertise nun wissenschaftlich weiterentwickelt und einbringt. Ehrenamtlich engagiert er sich in der Wasserrettung und im Katastrophenschutz. Seit Anfang 2024 ist er BOS-Drohnensteuerer und unterstützt darüber hinaus die Ausbildung nach EGRED 2.

Dr. Andreas Roß (Leitender Regierungsdirektor, Regensburg Bayern)
Dr. Andreas Roß ist Jurist und seit 2016 Leiter einer HR-Abteilung im öffentlichen Dienst. Nach seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt wechselte er zum Freistaat Bayern, wo er mehrere Jahre in Rechts-, Personal- und IT-Abteilungen tätig war. Seit 2008 hält er Seminare zum Social-Media- und Datenschutzrecht für Unternehmen und Behörden im In- und Ausland. Er ist Lehrbeauftragter an der OTH Regensburg sowie an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern. Seit 2020 unterrichtet er zudem zum Recht der Künstlichen Intelligenz und zum Drohnenrecht.

Karsten Ladehof (Facharzt für Allgemeinmedizin – Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Präsident TREMA e.V.)
Karsten Ladehof ist Facharzt für Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin. Als Oberfeldarzt der Reserve mit 20-jähriger Dienstzeit war er unter anderem in Bundeswehrkrankenhäusern sowie beim Kommando Spezialkräfte (KSK) tätig, wo er bis 2006 als Einsatz- und später Kommandoarzt eingesetzt war. Seit 2007 ist Karsten Ladehof selbstständig und betreibt das Unternehmen „Tactical Medicine Training“ mit Schwerpunkt auf präklinischer Traumaversorgung, Katastrophen- und Spezialmedizin. Darüber hinaus war er in Forschung und Lehre tätig, etwa an den Unikliniken Bonn sowie als ärztlicher Leiter eines Unternehmens für Reisemedizin. Derzeit ist er Dozent beim BBK, Mitautor und Herausgeber einschlägiger Fachliteratur und Mitbegründer sowie Präsident der Tactical Rescue and Emergency Medicine Association (TREMA).