Ausbildung, Prüfung und Auffrischungsschulung für DrohnenpilotInnen am DRZ

Das Deutsche Rettungsrobotik-Zentrum ist eine vom Luftfahrt-Bundesamt benannte Prüfstelle für den Erwerb sowie die Verlängerung des Fernpilotenzeugnisses A2 für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) in der offenen Kategorie (Unterkategorie A2) und wird unter der Registrierungsnummer DE.PStF.039 geführt.

Darüber hinaus bietet das DRZ Ausbildung und Prüfungen für den Betrieb von UAS in der speziellen Kategorie nach den Standard-Szenarien (STS) an. Hierzu gehören die Vorbereitung auf die STS-Qualifikation sowie die Durchführung von STS-Theorieprüfungen und praktischen STS-Prüfungen. Die praktische STS-Prüfung erfolgt über die vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfstelle DE.PStF-P.039.

Unser Schulungsangebot richtet sich gleichermaßen an Einsatzkräfte aus Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie an Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen, Industrie und Gewerbe. Ob in der Inspektion, Bauüberwachung, im Perimeterschutz, in der Foto- und Videoproduktion oder bei der Kartierung und Geodatenerhebung – Drohnensysteme gewinnen in vielen zivilen Anwendungsfeldern zunehmend an Bedeutung.

Im DRZ vermitteln wir das nötige Fachwissen und die praktischen Fähigkeiten, um Drohnen sicher, rechtskonform und effizient einzusetzen. Unser Angebot umfasst die Ausbildung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2, Auffrischungsschulungen zur Verlängerung bestehender A2-Qualifikationen, die Vorbereitung auf Einsätze in der speziellen Kategorie nach STS sowie die Durchführung der erforderlichen Theorie- und Praxisprüfungen. Damit schaffen wir eine wertvolle Schnittstelle zwischen moderner Technologie, betrieblicher Praxis und professioneller Qualifizierung.

Unsere AusbilderInnen sowie PrüferInnen sind aktive UAS-PilotInnen mit langjähriger Flugerfahrung und fundiertem Fachwissen aus Forschung, Feuerwehr, Rettungsdienst und der Robotischen Task Force des DRZ.

Für Ausbildung und Prüfung stehen zweckmäßige Schulungsräume, eine wetterunabhängige Flughalle sowie ein Außengelände mit praxisnahen Einsatzszenarien zur Verfügung. Die Prüfungen werden als Präsenzprüfungen durchgeführt.

Aktuelle Termine für Ausbildungen, Auffrischungsschulungen, A2-Prüfungen sowie STS-Theorie- und Praxisprüfungen finden Sie auf unserer Website oder auf Anfrage.

Offene Prüfungstermine und Online-Anmeldung

Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung auf Ihre Theorie-Prüfung mit diversen Schulungspaketen und mit einzigartigen Möglichkeiten für Ihr Flugtraining. Als Kompetenzzentrum für Rettungsrobotik fokussiert sich unser Schulungsangebot auf Einsatzkräfte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Organisationen des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, der Bundeswehr und Regieeinheiten der Katastrophenschutzbehörden.  

Unsere Ausbildungsprogramme für Notfallhelfer und Katastrophenschützer orientieren sich an den “Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz” (EGRED 2) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Das Ausbildungsspektrum reicht dabei von Grundlagenschulungen zur Vorbereitung der EU-Lizenz-Prüfung über Praxisflugtraining mit fachspezifischen Aufgabenstellungen (Indoor und Outdoor) über maßgeschneiderte Programme mit Modulen zur Einsatztaktik, Testmöglichkeiten eigener Standardeinsatzregeln bis hin zu Ausbildungsthemen für fortgeschrittene Anwender, wie zum Beispiel die Erfassung, Übermittlung und Auswertung von Lagebilddaten.  

Für Gruppen (6 – 12 Teilnehmer) bieten wir exklusive Ausbildungen und Prüfungstermine auf Anfrage an. Für weitere Infos oder ein Angebot schreiben Sie uns bitte an: trainingszentrum(at)rettungsrobotik.de 

Hier geht es zum aktuellen Trainingskatalog.

Welche Drohnenführerscheine gibt es?

Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Drohnenführerscheinen und Zertifikaten. Jede Art hat eigene Voraussetzungen und eine eigene Zielsetzung. Im Kern der Unterscheidung steht zum einen die Kategorie, in der geflogen werden soll. Hier wird zwischen „OPEN“ und „SPECIFIC“ unterschieden. Innerhalb der Kategorie OPEN spielt dann das Gewicht der zu fliegenden Drohne eine wichtige Rolle für die Entscheidung, welcher Führerschein notwendig ist.

Den "kleinen" Drohnenführerschein der offenen Kategorie (OPEN) benötigt jeder Fernpilot, der Drohnen >250 g fliegen möchte. Der Kompetenznachweis kann ausschließlich direkt beim Luftfahrt-Bundesamt nach Absolvierung eines Online-Trainings und erfolgreicher Prüfung (40 Prüfungsfragen aus 4 Themenbereichen) erworben werden. Der Kompetenznachweis ist eine Voraussetzung für alle weiteren Qualifikationen/Drohnenführerscheine in der offenen und speziellen Kategorie.

In der offenen Kategorie (OPEN) ist das Fernpilotenzeugnis A2 umgangssprachlich der „große Drohnenführerschein". Inhaltlich baut das Fernpilotenzeugnis A2 auf den Prüfungsthemen des A1/A3 Kompetenznachweises auf und wird mit den Fachgebieten „Meteorologie“, „Flugleistungen“ und „Technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden“ ergänzt. Um die Privilegien der Unterkategorie A2 nutzen zu dürfen, ist der A2- Schein erforderlich. Dieser wird nicht nur für den regulären Betrieb von Drohnen benötigt, sondern auch bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für bestimmte geografische Gebiete. Die Prüfung für den Drohnenführerschein A2 besteht aus einem praktischen Selbsttraining, bei dem wir gerne unterstützen, sowie einer Theorieprüfung, die bei uns in Präsenz abgelegt werden kann.

Das STS-Zertifikat ist ein weiterer Kompetenznachweis für Fernpiloten, die außerhalb der Parameter der offenen Kategorie in der speziellen Kategorie (SPECIFIC) fliegen wollen. Dafür waren bisher eine Betriebserlaubnis und eine aufwendige Risikoanalyse erforderlich. Dieser Aufwand entfällt, wenn man mit dem STS-Zertifikat innerhalb der EU-Standardszenarien unter Einhaltung definierter Rahmenbedingungen fliegt und so eine Flugdurchführung vereinfacht. Dabei unterscheidet man noch zwischen STSO01 - Fliegen innerhalb der Sichtweite (VLOS) und STSO2 - Fliegen außerhalb der Sichtweite (BVLOS). Der Kompetenznachweis baut auf den bekannten EU-Drohnenführerscheinen auf. In zwei unabhängigen Modulen müssen eine theoretische und eine praktische Ausbildung absolviert werden. Voraussetzung ist der A1/A3 Kompetenznachweis, eine A2 Lizenz ist nicht zwingend erforderlich. Die Theorieprüfung kann in den vom LBA benannten STS-Prüfstellen abgelegt werden. Die praktische Prüfung kann im Gegensatz zur theoretischen Prüfung nur in vom LBA anerkannten Prüfstellen abgelegt werden. Das DRZ ist sowohl vom Luftfahrt-Bundesamt benannte als auch anerkannte Prüfstelle.

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis für die Offene Kategorie, Unterkategorie A2

Voraussetzung für die Beantragung des „großen Drohnenführerscheins“ ist der zuvor beschriebene EU-Kompetenznachweis. Ergänzend ist ein praktisches Selbststudium unter den Bedingungen der Unterkategorie A3 nachzuweisen. Das Luftfahrtbundesamt bietet hierzu eine Checkliste mit den Mindestanforderungen zu den Trainingsinhalten und Flugmanövern zum Download an.

Neueinsteiger und Piloten mit wenig Flugerfahrung sollten in Bezug auf das notwendige praktische Selbststudium bedenken, dass an dieser Stelle eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben ist. Wir empfehlen, das Selbststudium unter Anleitung erfahrener Piloten in sicherer Umgebung zu absolvieren. Im DRZ-Trainingszentrum bieten wir Ihnen praktisches Training auf Wunsch auch mit der Vorbereitung auf die theoretische Prüfung. Anschließend legen Sie ganz entspannt Ihre Prüfung ab.

Nach Erfüllung der zuvor beschriebenen Voraussetzungen ist bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstelle eine weitere, auf der Onlineprüfung aufbauende Theorieprüfung abzulegen. 

Die 45-minütige Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus den 3 Fachgebieten

-Meteorologie

-Flugleistungen

-Technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung kann das EU-Fernpiloten-Zeugnis beim Luftfahrt-Bundesamt beantragt werden. Wir kümmern uns um die Formalitäten und melden Sie dort als bestandenen Bewerber.

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis für die Spezielle Kategorie

Voraussetzung für den Erwerb des EU-Fernpiloten-Zeugnisses für die Spezielle Kategorie ist der zuvor beschriebene EU-Kompetenznachweis A1/A3. Ergänzend ist eine spezielle theoretische Ausbildung und Prüfung für die Standardszenarien STS-01 (VLOS) und STS-02 (BVLOS mit Luftraumbeobachtern) erforderlich.

Die STS-Theorieprüfung erfolgt bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstelle und umfasst 60 Multiple-Choice-Fragen aus den relevanten Fachgebieten der speziellen Kategorie.

Nach erfolgreichem Abschluss der Theorieprüfung sowie der erforderlichen praktischen Ausbildung und Prüfung erhalten Sie das EU-Fernpiloten-Zeugnis STS. Dieses berechtigt zum Betrieb von Drohnen nach den europäischen Standardszenarien und weist gleichzeitig die Qualifikation für die Unterkategorie A2 aus.

Wir kümmern uns um die Formalitäten und melden Sie nach bestandener Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt.

Wer benötigt das Fernpiloten-Zeugnis STS?

 

Das STS-Fernpiloten-Zeugnis wird für den Betrieb von Drohnen in der speziellen Betriebskategorie benötigt, wenn ein Einsatz nach den europäischen Standardszenarien STS-01 (Flüge innerhalb der Sichtweite – VLOS) oder STS-02 (Flüge außerhalb der Sichtweite mit Luftraumbeobachtern – BVLOS) erfolgen soll. Es richtet sich insbesondere an professionelle Anwender, die Drohnen für komplexere Aufgaben und Einsatzszenarien nutzen möchten. Voraussetzung für den Erwerb sind der A1/A3-Kompetenznachweis, eine STS-Theorieprüfung sowie eine praktische Ausbildung und Prüfung.

Privilegien der BOS

In Bezug auf die geltenden nationalen, europäischen und internationalen luftverkehrsrechtlichen Vorschriften bestehen für BOS umfangreiche Ausnahmeregelungen. Eine Ausnahmeregelung betrifft auch die Kompetenznachweise für Drohnenpiloten, die nicht verpflichtend sind, sofern die Flüge ausschließlich der gesetzlichen bzw. satzungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben in der Gefahrenabwehr dienen. Sie gelten demnach für den unmittelbaren Einsatz und auch für präventive und nachbereitende Maßnahmen sowie für Aus- und Fortbildung, einschließlich Übungen. Gleichwohl sind BOS verpflichtet, jederzeit die im EU-Recht formulierten Sicherheitsziele zu berücksichtigen und zu gewährleisten. Nicht zuletzt aufgrund von Haftungsfragen nach einem etwaigen Schadensereignis empfehlen wir deshalb eine Ausbildung und den Erwerb der Fernpilotenlizenzen, die sowohl die allgemeinen Grundlagen der DVO (EU) 2019/947 als auch BOS-spezifische Anforderungen berücksichtigt.

WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR BEWERBER

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen und Auffrischungsschulungen unterscheiden sich je nach Qualifikation und Ausbildungsgang. Bitte beachten Sie daher die für Ihre jeweilige Prüfung bzw. Schulung geltenden Anforderungen.

Die Prüfungsabläufe und weitere Details finden Sie in der Prüfungsordnung der DE.PStF.039, die wir Ihnen zusammen mit der Anmeldebestätigung zusenden.  

Nach erfolgreichen Prüfungen erfolgt die Ausstellung von Fernpiloten-Zeugnissen im Luftfahrt-Bundesamt i.d.R. innerhalb von 14 Tagen nach EINGANG DER BEWERBERMELDUNG.  

Die Ausstellung von Fernpiloten-Zeugnissen durch das Luftfahrt-Bundesamt ist gebührenpflichtig. Nach Ausstellung des Nachweises stellt das Luftfahrt-Bundesamt einen entsprechenden Gebührenbescheid aus. Dieser wird im persönlichen Fernpiloten-Konto bereitgestellt und kann dort eingesehen werden. Die Zahlung der Gebühr erfolgt anschließend entsprechend den Angaben im Gebührenbescheid.

Für Gruppen ab 6 Teilnehmer können individuelle Prüfungstermine (mit 7 Werktagen Vorlauf) vereinbart werden. Bitte fragen Sie Ihren Prüfungs-Wunschtermin per E-Mail an pstf039@rettungsrobotik.de 

Prüfungsort: Deutsches Rettungsrobotik-Zentrum; Rohdesdiek 32; 44357 Dortmund