Ausbildung & Prüfung für Drohnenpiloten am DRZ

Das Deutsche Rettungsrobotik-Zentrum ist eine vom Luftfahrt-Bundesamt benannte Prüfstelle für den Erwerb sowie die Verlängerung des Fernpiloten-Zeugnisses A2 für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) in der offenen Kategorie (Unterkategorie A2) und wird unter der Registrierungsnummer beim Luftfahrt-Bundesamt unter DE.PStF.039 geführt.

Unser Schulungsangebot richtet sich gleichermaßen an Einsatzkräfte aus Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie an Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen, Industrie und Gewerbe. Ob in der Inspektion, Bauüberwachung, im Perimeterschutz, in der Foto- und Videoproduktion oder bei der Kartierung und Geodatenerhebung – Drohnensysteme gewinnen in vielen zivilen Anwendungsfeldern zunehmend an Bedeutung.

Im DRZ vermitteln wir das nötige Fachwissen und die praktischen Fähigkeiten, um Drohnen sicher, rechtskonform und effizient einzusetzen. Damit schaffen wir eine wertvolle Schnittstelle zwischen moderner Technologie, betrieblicher Praxis und professioneller Qualifizierung.

Unsere Ausbilderinnen und Prüferinnen sind aktive UAS-Pilot*innen mit langjähriger Flugerfahrung und fundiertem Fachwissen aus Forschung, Feuerwehr, Rettungsdienst und der Robotischen Taskforce des DRZ.

Die Prüfungen bieten wir als benannte Prüfstelle für Fernpiloten (PStF) DE.PStF.039 in Präsenzform an. Aktuelle Termine sowie die Online-Anmeldung finden Sie direkt auf unserer Website. Optional sind auch Online-Schulungen und Prüfungen in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Kooperationspartner möglich – sprechen Sie uns gerne an!

Offene Prüfungstermine und Online-Anmeldung

Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung auf Ihre Theorie-Prüfung mit diversen Schulungspaketen und mit einzigartigen Möglichkeiten für Ihr Flugtraining. Als Kompetenzzentrum für Rettungsrobotik fokussiert sich unser Schulungsangebot auf Einsatzkräfte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Organisationen des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, der Bundeswehr und Regieeinheiten der Katastrophenschutzbehörden.  

Unsere Ausbildungsprogramme für Notfallhelfer und Katastrophenschützer orientieren sich an den “Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz” (EGRED 2) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Das Ausbildungsspektrum reicht dabei von Grundlagenschulungen zur Vorbereitung der EU-Lizenz-Prüfung über Praxisflugtraining mit fachspezifischen Aufgabenstellungen (Indoor und Outdoor) über maßgeschneiderte Programme mit Modulen zur Einsatztaktik, Testmöglichkeiten eigener Standardeinsatzregeln bis hin zu Ausbildungsthemen für fortgeschrittene Anwender, wie zum Beispiel die Erfassung, Übermittlung und Auswertung von Lagebilddaten.  

Für Gruppen (6 – 12 Teilnehmer) bieten wir exklusive Ausbildungen und Prüfungstermine auf Anfrage an. Für weitere Infos oder ein Angebot schreiben Sie uns bitte an: trainingszentrum(at)rettungsrobotik.de 

Hier geht es zum aktuellen Trainingskatalog.

Welche Drohnenführerscheine gibt es?

Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Drohnenführerscheinen und Zertifikaten. Jede Art hat eigene Voraussetzungen und eine eigene Zielsetzung. Im Kern der Unterscheidung steht zum einen die Kategorie, in der geflogen werden soll. Hier wird zwischen „OPEN“ und „SPECIFIC“ unterschieden. Innerhalb der Kategorie OPEN spielt dann das Gewicht der zu fliegenden Drohne eine wichtige Rolle für die Entscheidung, welcher Führerschein notwendig ist.

Den "kleinen" Drohnenführerschein der offenen Kategorie (OPEN) benötigt jeder Fernpilot, der Drohnen >250 g fliegen möchte. Der Kompetenznachweis kann ausschließlich direkt beim Luftfahrt-Bundesamt nach Absolvierung eines Online-Trainings und erfolgreicher Prüfung (40 Prüfungsfragen aus 4 Themenbereichen) erworben werden. Der Kompetenznachweis ist eine Voraussetzung für alle weiteren Qualifikationen/Drohnenführerscheine in der offenen und speziellen Kategorie.

In der offenen Kategorie (OPEN) ist das Fernpilotenzeugnis A2 umgangssprachlich der „große Drohnenführerschein". Inhaltlich baut das Fernpilotenzeugnis A2 auf den Prüfungsthemen des A1/A3 Kompetenznachweises auf und wird mit den Fachgebieten „Meteorologie“, „Flugleistungen“ und „Technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden“ ergänzt. Um die Privilegien der Unterkategorie A2 nutzen zu dürfen, ist der A2- Schein erforderlich. Dieser wird nicht nur für den regulären Betrieb von Drohnen benötigt, sondern auch bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für bestimmte geografische Gebiete. Die Prüfung für den Drohnenführerschein A2 besteht aus einem praktischen Selbsttraining, bei dem wir gerne unterstützen, sowie einer Theorieprüfung, die bei uns in Präsenz abgelegt werden kann.

Das STS-Zertifikat ist ein weiterer Kompetenznachweis für Fernpiloten, die außerhalb der Parameter der offenen Kategorie in der speziellen Kategorie (SPECIFIC) fliegen wollen. Dafür waren bisher eine Betriebserlaubnis und eine aufwendige Risikoanalyse erforderlich. Dieser Aufwand entfällt, wenn man mit dem STS-Zertifikat innerhalb der EU-Standardszenarien unter Einhaltung definierter Rahmenbedingungen fliegt und so eine Flugdurchführung vereinfacht. Dabei unterscheidet man noch zwischen STSO01 - Fliegen innerhalb der Sichtweite (VLOS) und STSO2 - Fliegen außerhalb der Sichtweite (BVLOS). Der Kompetenznachweis baut auf den bekannten EU-Drohnenführerscheinen auf. In zwei unabhängigen Modulen müssen eine theoretische und eine praktische Ausbildung absolviert werden. Voraussetzung ist der A1/A3 Kompetenznachweis, eine A2 Lizenz ist nicht zwingend erforderlich. Die Prüfung kann in den vom LBA benannten STS-Prüfstellen abgelegt werden

Wer benötigt das Fernpiloten-Zeugnis A2?


Das A2 Fernpiloten-Zeugnis wird für alle aktuellen (nicht CE-zertifizierten) Drohnen benötigt, sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Gebrauch, sofern die Drohne eine Abflugmasse von über 500 g aufweist und in einer Entfernung von weniger als 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten eingesetzt werden soll. Um das A2 Fernpiloten-Zeugnis zu erwerben, ist der A1/A3 Kompetenznachweis erforderlich.

Privilegien der BOS

In Bezug auf die geltenden nationalen, europäischen und internationalen luftverkehrsrechtlichen Vorschriften bestehen für BOS umfangreiche Ausnahmeregelungen. Eine Ausnahmeregelung betrifft auch die Kompetenznachweise für Drohnenpiloten, die nicht verpflichtend sind, sofern die Flüge ausschließlich der gesetzlichen bzw. satzungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben in der Gefahrenabwehr dienen. Sie gelten demnach für den unmittelbaren Einsatz und auch für präventive und nachbereitende Maßnahmen sowie für Aus- und Fortbildung, einschließlich Übungen. Gleichwohl sind BOS verpflichtet, jederzeit die im EU-Recht formulierten Sicherheitsziele zu berücksichtigen und zu gewährleisten. Nicht zuletzt aufgrund von Haftungsfragen nach einem etwaigen Schadensereignis empfehlen wir deshalb eine Ausbildung und den Erwerb der Fernpilotenlizenzen, die sowohl die allgemeinen Grundlagen der DVO (EU) 2019/947 als auch BOS-spezifische Anforderungen berücksichtigt.

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis für die Offene Kategorie, Unterkategorie A2

Voraussetzung für die Beantragung des „großen Drohnenführerscheins“ ist der zuvor beschriebene EU-Kompetenznachweis. Ergänzend ist ein praktisches Selbststudium unter den Bedingungen der Unterkategorie A3 nachzuweisen. Das Luftfahrtbundesamt bietet hierzu eine Checkliste mit den Mindestanforderungen zu den Trainingsinhalten und Flugmanövern zum Download an.

Neueinsteiger und Piloten mit wenig Flugerfahrung sollten in Bezug auf das notwendige praktische Selbststudium bedenken, dass an dieser Stelle eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben ist. Wir empfehlen, das Selbststudium unter Anleitung erfahrener Piloten in sicherer Umgebung zu absolvieren. Im DRZ-Trainingszentrum bieten wir Ihnen praktisches Training auf Wunsch auch mit der Vorbereitung auf die theoretische Prüfung. Anschließend legen Sie ganz entspannt Ihre Prüfung ab.

Nach Erfüllung der zuvor beschriebenen Voraussetzungen ist bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstelle eine weitere, auf der Onlineprüfung aufbauende Theorieprüfung abzulegen. 

Die 45-minütige Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus den 3 Fachgebieten

  • Meteorologie
  • Flugleistungen
  • Technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden


Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung kann das EU-Fernpiloten-Zeugnis beim Luftfahrt-Bundesamt beantragt werden. Wir kümmern uns um die Formalitäten und melden Sie dort als bestandenen Bewerber.

WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR BEWERBER

Für die Zulassung zur Prüfung sind vom Bewerber am Prüfungstag mitzuführen und werden vor Ort vor Prüfungsbeginn vom Prüfungsleiter oder dem Prüfer geprüft:

  • Gültiges Identitätsdokument im Original (Personalausweis oder Reisepass)
  • Gültiger Nachweis der bestandenen Online-Prüfung A1/A3 gem. UAS.OPEN.020(4)b) (EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten)
  • Erklärung über die erfolgreiche Absolvierung des praktischen Selbststudiums gem. UAS.OPEN.040
  • Bei minderjährigen Bewerbern (Mindestalter 16 Jahre): Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

Den "kleinen" Drohnenführerschein der offenen Kategorie (OPEN) benötigt jeder Fernpilot, der Drohnen >250 g fliegen möchte. Der Kompetenznachweis kann ausschließlich direkt beim Luftfahrt-Bundesamt nach Absolvierung eines Online-Trainings und erfolgreicher Prüfung (40 Prüfungsfragen aus 4 Themenbereichen) erworben werden. Der Kompetenznachweis ist eine Voraussetzung für alle weiteren Qualifikationen/Drohnenführerscheine in der offenen und speziellen Kategorie.

Den Prüfungsablauf und weitere Details finden Sie in der Prüfungsordnung der DE.PStF.039, die wir Ihnen zusammen mit der Anmeldebestätigung zusenden.  

Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Ausstellung von Fernpiloten-Zeugnissen im Luftfahrt-Bundesamt i.d.R. innerhalb von 14 Tagen nach EINGANG DER BEWERBERMELDUNG.  

Die Ausstellung von Fernpiloten-Zeugnissen ist für die Bewerber gebührenpflichtig. Derzeit fallen Gebühren i.H.v. 30,00 € je ausgestelltem Nachweis an. Die Berechnung erfolgt im Nachgang der Ausstellung direkt durch das LBA an Sie. 

Für Gruppen ab 6 Teilnehmer können individuelle Prüfungstermine (mit 7 Werktagen Vorlauf) vereinbart werden. Bitte fragen Sie Ihren Prüfungs-Wunschtermin per E-Mail an pstf039@rettungsrobotik.de 

Prüfungsort: Deutsches Rettungsrobotik-Zentrum; Rohdesdiek 32; 44357 Dortmund